BBauG § 128 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; FStrG § 12 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 6 S. 1;
Fundstellen:
BVerwGE 85, 1
DÖV 1990, 786
ZfBR 1990, 209
Vorinstanzen:
II. VGH Mannheim, vom - Vorinstanzaktenzeichen
I. VG Stuttgart, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BVerwG - Urteil vom 23.02.1990 (8 C 75.88) - DRsp Nr. 1996/9177
BVerwG, Urteil vom 23.02.1990 - Aktenzeichen 8 C 75.88
DRsp Nr. 1996/9177
»Mündet eine öffentliche Anbaustraße in eine bestehende Bundesstraße und wir infolgedessen für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße die Anlegung einer Links- und einer Rechtsabbiegespur erforderlich, gehören zu den einmündungsbedingten, von der Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast der hinzukommenden Anbaustraße gemäß § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 6 Satz 1 FStrG zu tragenden Aufwendungen auch die Kosten für die Anlegung der Abbiegespuren.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.