BVerwG - Urteil vom 23.04.1980 (8 C 82.79) - DRsp Nr. 1996/27761
BVerwG, Urteil vom 23.04.1980 - Aktenzeichen 8 C 82.79
DRsp Nr. 1996/27761
»Hängt die Ausstellung einer Bescheinigung über die Gebührenbefreiung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. c GebBefrG davon ab, daß eine Wohnung steuerbegünstigt ist, so ist die Bescheinigungsbehörde an den Bescheid über die Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung gebunden.«