BVerwG - Urteil vom 24.10.1980 (4 C 93.77) - DRsp Nr. 1996/27807
BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - Aktenzeichen 4 C 93.77
DRsp Nr. 1996/27807
»Ob und in welcher Höhe im Fall der Stundung des Erschließungsbeitrags für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke Zinsen erhoben werden, entscheidet die Gemeinde nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen.§ 135 Abs. 4BBauG schließt für seinen Anwendungsbereich die Erhebung von Stundungszinsen auf Grund landesrechtlicher Vorschriften aus.«