Die Berufung der Kläger gegen das am 15.10.2019 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
3.Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
1. a. b. 2. 3. 4. 1. a. b. 2. 3. 4.
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