Die Anträge der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig - Einzelrichterin der 5. Kammer - vom 23. Januar 2019 und auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren werden abgelehnt.
Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.
Der Antrag der Klägerin,
die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zuzulassen,
hat keinen Erfolg. Denn die von ihr geltend gemachten Zulassungsgründe der Verfahrensmängel gemäß §
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