Delegierung der Pflicht zur Vermeidung von Planungsfehlern auf den Bauunternehmer
BGH, vom 29.10.1970 - Aktenzeichen VII ZR 14/69
DRsp Nr. 1996/15026
Delegierung der Pflicht zur Vermeidung von Planungsfehlern auf den Bauunternehmer
Der Architekt kann die ihn treffende Verantwortung für einen Planungsfehler nicht dadurch abwälzen, daß er dem Bauunternehmer zusätzlich eine Nachprüfung der Angaben seiner Ausführungszeichnung überträgt.