Die elterliche Sorge für die Kinder T, geboren am ########, K-Q, geboren am ######## und K1, geboren am ########, wird für die Teilbereiche Aufenthaltsbestimmungsrecht, Beantragung von Hilfen zur Erziehung sowie Gesundheitsfürsorge den Eltern entzogen und auf das Jugendamt der Stadt C als Ergänzungspfleger übertragen.
Es wird die sofortige Vollziehung der Maßnahme angeordnet.
Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Aus der Beziehung der Eheleute B2 sind 5 Kinder im Alter von 1 bis 11 Jahren hervorgegangen. Bei der Geburt der ältesten Tochter T war die heute 28-jährige Kindesmutter 16 Jahre alt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|