Auf die Berufung des Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 26. Oktober 2021 -
"Die dem Beigeladenen am 21. November 2017 erteilte Baugenehmigung sowie insoweit auch der Widerspruchsbescheid vom 18. Februar 2021 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und der Beklagte je zu 1 /2 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat."
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1/2, der Beklagte und der Beigeladene je zu 1/4.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsgläubiger hat vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages zu leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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