VG Saarlouis, vom 06.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 915/10
Die mit den Erkenntnismöglichkeiten des Eilverfahrens zu prognostizierende Erfolgsaussicht eines in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs als Entscheidungskriterium bei Aussetzungsbegehren von Nachbarn; Maßgeblichkeit der Beteiligung von Nachbarn i.R.d. Baugenehmigungsverfahrens im Hinblick auf eine Vereinbarkeit von Nachbarrechten mit den nachbarschützenden Anforderungen des materiellen Rechts; Durch die Benutzung bedarfsgerechter Pkw-Stellplätze ausgelöste Immissionen als von der Nachbarschaft in aller Regel hinzunehmende Alltagserscheinungen; Verpflichtung zur Sicherstellung ausreichender Belichtung durch jeden Eigentümer bei der Bebauung seines Grundstücks; Möglichkeit eines repressiven Tätigwerdens der Bauaufsichtsbehörde bei der Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren; Errichtung von Garagen unmittelbar auf den Nachbargrenzen als generell abstandsflächenrechtlich begünstigtes Bauvorhaben; Abwehr eines Eingriffs in die Abstandsflächenfunktionen auf dem angrenzenden Baugrundstück durch einen Eigentümer mit seinerseits im Einklang mit den Grenzabstandserfordernissen bebauten Nachbargrundstücks
OVG Saarland, Beschluss vom 08.12.2010 - Aktenzeichen 2 B 308/10
DRsp Nr. 2010/22546
Die mit den Erkenntnismöglichkeiten des Eilverfahrens zu prognostizierende Erfolgsaussicht eines in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs als Entscheidungskriterium bei Aussetzungsbegehren von Nachbarn; Maßgeblichkeit der Beteiligung von Nachbarn i.R.d. Baugenehmigungsverfahrens im Hinblick auf eine Vereinbarkeit von Nachbarrechten mit den nachbarschützenden Anforderungen des materiellen Rechts; Durch die Benutzung bedarfsgerechter Pkw-Stellplätze ausgelöste Immissionen als von der Nachbarschaft in aller Regel hinzunehmende "Alltagserscheinungen"; Verpflichtung zur Sicherstellung ausreichender Belichtung durch jeden Eigentümer bei der Bebauung seines Grundstücks; Möglichkeit eines repressiven Tätigwerdens der Bauaufsichtsbehörde bei der Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren; Errichtung von Garagen unmittelbar auf den Nachbargrenzen als generell abstandsflächenrechtlich begünstigtes Bauvorhaben; Abwehr eines Eingriffs in die Abstandsflächenfunktionen auf dem angrenzenden Baugrundstück durch einen Eigentümer mit seinerseits im Einklang mit den Grenzabstandserfordernissen bebauten Nachbargrundstücks
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