Die Neufassung der Vergabeverordnung 2006

Am 26.10.2006 wurde im Bundesgesetzblatt die "3. Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung" veröffentlicht. Auf folgende wichtige Änderungen wird hingewiesen:

Neufassungen der VOB/A 2006, VOL/A 2006 und VOF 2006

Nachdem die Verordnung am 01.11.2006 in Kraft trat, sind von diesem Zeitpunkt an nach §§ 4 - 7 VgV die Abschnitte 2-4 der VOB/A 2006 und VOL/A 2006 sowie die VOF 2006 anzuwenden.

Anhebung der Schwellenwerte

Die Schwellenwerte werden wie folgt angehoben:

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für Bauaufträge: 5.278.000 Euro (§ 2 Nr. 4 VgV),

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für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden: 137.000 Euro (§ 2 Nr. 2 VgV),

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für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 422.000 Euro (§ 2 Nr. 1 VgV) und

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für alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 211.000 Euro (§ 2 Nr. 3 VgV).