Am 19.02.2019 wurden im Bundesanzeiger die vom deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 1-3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (
Folgende wesentliche Änderungen im Abschn. 1 haben sich ergeben:
1. | Wahlfreiheit zwischen Öffentlicher Ausschreibung und Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb §§ 3a Abs. 1 und 3b Abs. Es entfällt der Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung. Wie im zweiten Abschnitt der |
2. | Erhöhung der Wertgrenzen für Freihändige Vergabe und Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, § 3a Abs. 2 und 3 |
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