Am 31.10.2019 hat die EU-Kommission im Amtsblatt der EU die neuen Schwellenwerte veröffentlich. Für Vergaben ab dem 01.01.2020 gelten folgende neue Schwellenwerte:
für Liefer- und Dienstaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden:139.000 Euro (bisher 144.000 Euro), |
für Liefer- und Dienstaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber:214.000 Euro (bisher 221.000 Euro), |
für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern:428.000 Euro (bisher 443.000 Euro), |
für Liefer- und Dienstleistungsauftrage im Verteidigungsbereich:428.000 Euro (bisher 443.000 Euro), |
für Bauaufträge:5.350.000 Euro (bisher 5.548.000 Euro) und |
für Konzessionsvergaben:5.350.000 Euro (bisher 5.548.000 Euro). |
Nachdem die Vergabeverordnungen auf die EU-Vorschriften verweisen (dynamische Verweisung), ist eine Umsetzung des deutschen Gesetzgebers nicht erforderlich.
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