Am 15.10.2009 wurde im Bundesanzeiger in der Ausgabe Nr. 155 die Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (
Die wesentlichen Änderungen der
die Verkürzung von 32 auf 22 Paragraphen, |
die Umstellung auf die gesetzliche Gliederung mit Paragraph, Absatz, Nummer und Buchstabe, |
die Einführung von Schwellenwerten für die Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen (§ 3 Abs. 3) und Freihändigen Vergaben (§ 3 Abs. 4), |
die Möglichkeit zur Nachreichung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen, § |
die Wertung von Angeboten, wenn lediglich eine unwesentliche Preisangabe fehlt, § |
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