Die Neufassung der VOB/A - Ausgabe 2009

Am 15.10.2009 wurde im Bundesanzeiger in der Ausgabe Nr. 155 die Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B vom 21.07.2009 bekanntgegeben. Die VOB/A 2009 ersetzt die VOB/A vom 20.03.2006. Die Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A, also für Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Bauaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gem. § 100 Abs. 1 GWB, ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder den Gemeindehaushaltsordnungen. Die Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 2 der VOB/A, also für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte, wird mit der Änderung der Vergabeverordnung verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der Vergabeverordnung wird zurzeit vorbereitet. Die Abschnitte 3 und 4 der VOB/A - Ausgabe 2006 sind nicht mehr anzuwenden. Die materiellen Vergaberegeln für die Sektorenauftraggeber sind im GWB und in der SektVO vom 23.09.2009 zu finden.

Die wesentlichen Änderungen der VOB/A - Ausgabe 2009 beinhalten:

die Verkürzung von 32 auf 22 Paragraphen,

die Umstellung auf die gesetzliche Gliederung mit Paragraph, Absatz, Nummer und Buchstabe,

die Einführung von Schwellenwerten für die Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen (§ 3 Abs. 3) und Freihändigen Vergaben (§ 3 Abs. 4),

die Möglichkeit zur Nachreichung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen, § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A,

die Wertung von Angeboten, wenn lediglich eine unwesentliche Preisangabe fehlt, § 16 Abs. 1 Nr. 1c VOB/A.