Die Neufassung der VOB/A - Ausgabe 2012

Am 02.12.2011 wurde im Bundesanzeiger Nr. 182a die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) Abschnitt 2 und 3, Ausgabe 2012 vom 24.10.2011 bekanntgegeben. Beide Abschnitte sind von den öffentlichen Auftraggebern noch nicht anzuwenden. Für die Anwendung des 2. Abschnitts der VOB/A, Ausgabe 2012 muss erst noch § 6 der Vergabeverordnung geändert werden. Die Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 der VOB/A wird in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV verbindlich vorgeschrieben werden.

1.

Die Neufassung des Abschnitts 2 der VOB/A soll der weiteren Vereinfachung des Vergaberechts dienen. In dem Abschnitt 2 Ausgabe 2012 werden die Bestimmungen der Basis- und der a-Paragraphen zusammengeführt. Die a-Paragraphen wurden aufgegeben. Die Abschnitte 1 und 2 sind nunmehr in sich geschlossen und gelten für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (Abschnitt 1) und für Vergaben ab den EU-Schwellenwerten (Abschnitt 2) jeweils für sich. Inhaltlich geändert wurden z. B.:

§ 1 EG Anwendungsbereich:§ 1a Abs. 2 EG VOB/A zur Abgrenzung von gemischten Bau- und Lieferaufträgen, bei denen das Verlegen und Anbringen im Vergleich zu den Lieferleistungen eine untergeordnete Tätigkeit darstellt, wurde ersatzlos gestrichen. Es gilt Art. 1 Abs. 2c der Vergabekoordinierungsrichtlinie, wonach ein solcher Auftrag als Lieferauftrag gilt. Das GWB enthält hier keine Regelung zur Abgrenzung zwischen Bau- und Lieferaufträgen.