Die Neufassung der VOB/A Ausgabe 2019

Am 19.02.2019 wurden im Bundesanzeiger die vom deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 1-3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) bekanntgegeben. Der Abschn. 1 VOB/A 2019 ersetzt den Abschn. 1 VOB/A vom 26.06.2016. Der Abschn. 2 VOB/A 2019 ersetzt den Abschn. 2 VOB/A vom 07.01.2016 und der Abschn. 3 VOB/A 2019 ersetzt den Abschni. 3 VOB/A vom 07.01.2016. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hat in seinem Einführungserlass vom 20.02.2019 mitgeteilt, dass der überarbeitete Abschn. 1 der VOB/A 2019 ab dem 01.03.2019 von den Bundesbehörden anzuwenden ist. Die Inkraftsetzung der überwiegend redaktionell überarbeiteten Abschnitte 2 und 3 VOB/A 2019 erfolgt erst durch die Anpassung der statischen Verweise in § 2 VgV und § 2 VSVgV. Das entsprechende verordnungsgebende Verfahren wird vorbereitet.

Folgende wesentliche Änderungen im Abschn. 1 haben sich ergeben:

1.

Wahlfreiheit zwischen Öffentlicher Ausschreibung und Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb §§ 3a Abs. 1 und 3b Abs. 2

Es entfällt der Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung. Wie im zweiten Abschnitt der VOB/A hat die Vergabestelle die Wahlfreiheit zwischen Öffentlicher Ausschreibung und Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb.

2.

Erhöhung der Wertgrenzen für Freihändige Vergabe und Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, § 3a Abs. 2 und 3