Die Vergaberechtsreform 2009

Vergaberechtsreform im Bundesgesetzblatt veröffentlicht Am 23.04.2009 wurde im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 20, 790 f.) das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20.04.2009 veröffentlicht. Geändert wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV). Folgende Änderungen treten am Tag nach der Verkündung, also am 24.04.2009, in Kraft:

MittelstandsklauselNach dem neuen § 27 Abs. 3 GWB sind mittelständische Interessen vornehmlich durch die Vergabe von Teillosen und Fachlosen zu berücksichtigen. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

Zulässigkeit von Sozial- und Umweltbedingungen für die Auftragsausführung § 97 Abs. 4 GWB ermöglicht, dass für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen (vergabefremde Aspekte) an Auftragnehmer gestellt werden können, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, sofern diese in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Hiermit sollen Anforderungen wie Tariftreue, Ausbildungs- und Frauenförderung, Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder "Strom aus erneuerbaren Energiequellen" oder "Recyclingpapier" ermöglicht werden.