Der am 31. Mai 2021 als Satzung beschlossene und am 2. August 2021 öffentlich bekannt gemachte Bebauungsplan Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "B***********" des Antragsgegners ist unwirksam.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich gegen einen Änderungsbebauungsplan (Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "B***********").
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