Der Kläger ist das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN). Er gibt die in Gemeinschaftsarbeit von den an der Normung interessierten Kreisen erarbeiteten DIN-Normen heraus. Die Beklagte ist eine Verlagsgesellschaft. Sie ist Herausgeberin der Werke "B. -Kalender" und "M.-Kalender", in denen mit Genehmigung des Klägers einschlägige DIN-Normen abgedruckt sind. Die Parteien streiten darüber, ob ein Teil der in den beiden Kalendern für 1985 abgedruckten DIN-Normen als amtliche Werke im Sinne des §
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