OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 24.09.2020
1 MR 5/20
Normen:
BauGB § 10 Abs. 3 S. 2-3 und S. 5; BauGB § 143 Abs. 1 S. 1-2;

Dringende Gebotenheit der Außervollzugsetzung der Sanierungssatzung Hafen-Ost der Stadt Flensburg aus wichtigen Gründen; Bekanntmachung der Sanierungssatzung i.R.d. Formvorschriften

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.09.2020 - Aktenzeichen 1 MR 5/20

DRsp Nr. 2020/14936

Dringende Gebotenheit der Außervollzugsetzung der Sanierungssatzung "Hafen-Ost" der Stadt Flensburg aus wichtigen Gründen; Bekanntmachung der Sanierungssatzung i.R.d. Formvorschriften

Tenor

Die Satzung der Antragsgegnerin über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Hafen-Ost"vom 21. Februar 2019 wird bis zu einer Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragsteller - 1 KN 17/20 - außer Vollzug gesetzt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 140.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 10 Abs. 3 S. 2-3 und S. 5; BauGB § 143 Abs. 1 S. 1-2;

Gründe

I.

Die Antragsteller wenden sich im Normenkontrollverfahren 1 KN 17/20 gegen die Satzung der Antragsgegnerin über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Hafen-Ost"vom 21. Februar 2019 (im Folgenden: Sanierungssatzung). Im vorliegenden Verfahren begehren sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch die die Sanierungssatzung außer Vollzug gesetzt werden soll.