Die Satzung der Antragsgegnerin über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Hafen-Ost"vom 21. Februar 2019 wird bis zu einer Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragsteller - 1 KN 17/20 - außer Vollzug gesetzt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 140.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragsteller wenden sich im Normenkontrollverfahren 1 KN 17/20 gegen die Satzung der Antragsgegnerin über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Hafen-Ost"vom 21. Februar 2019 (im Folgenden: Sanierungssatzung). Im vorliegenden Verfahren begehren sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch die die Sanierungssatzung außer Vollzug gesetzt werden soll.
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