OVG Saarland - Urteil vom 06.09.2018
2 C 623/16
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 6 Abs. 1; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 5;

Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen der Eigentümer von in der Nachbarschaft des Plangebietes gelegenen Grundstücken oder Anwohnern aufgrund Abwägungsgebots; Abwägungsfehlerhaftigkeit des Bebauungsplans hinsichtlich der Auswirkungen des Gesundheitszentrums mit Hotel und Gastronomie; Lärmbeeinträchtigungen durch die benachbarte Sportanlage

OVG Saarland, Urteil vom 06.09.2018 - Aktenzeichen 2 C 623/16

DRsp Nr. 2018/14453

Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen der Eigentümer von in der Nachbarschaft des Plangebietes gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" aufgrund Abwägungsgebots; Abwägungsfehlerhaftigkeit des Bebauungsplans hinsichtlich der Auswirkungen des Gesundheitszentrums mit Hotel und Gastronomie; Lärmbeeinträchtigungen durch die benachbarte Sportanlage

Tenor

Die Normenkontrollanträge werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 1) und die Antragsteller zu 2) jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 6 Abs. 1; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 5;

Tatbestand