OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.06.2022
1 KN 22/17
Normen:
BauGB § 2 Abs. 4 S. 1; BauGB § 13a Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 -2;

Durchführen einer Umweltprüfung bei der Aufstellung von Bauleitplänen hinsichtlich Ermittlung und Bewertung von erheblichen Umweltauswirkungen; Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.06.2022 - Aktenzeichen 1 KN 22/17

DRsp Nr. 2022/12533

Durchführen einer Umweltprüfung bei der Aufstellung von Bauleitplänen hinsichtlich Ermittlung und Bewertung von erheblichen Umweltauswirkungen; Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren

Tenor

Der Bebauungsplan Nr. 32 der Antragsgegnerin vom 11. Juli 2017 wird für unwirksam erklärt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 2 Abs. 4 S. 1; BauGB § 13a Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 -2;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 32 der Antragsgegnerin.