Durchsetzung einer auf einem Rechenfehler beruhenden Nachforderung
BGH, vom 22.05.1975 - Aktenzeichen VII ZR 266/74
DRsp Nr. 1998/2467
Durchsetzung einer auf einem Rechenfehler beruhenden Nachforderung
1. Der Auftragnehmer kann nach vorbehaltloser Annahme der Schlußzahlung eine Nachforderung dann nicht durchsetzen, wenn er sich nur verrechnet hat.2. Zu den »Fehlern in den Unterlagen der Abrechnung«, die nach Nr. 24 der »Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Finanzverwaltungen für die Ausführung von Bauleistungen (Ausgabe 1959)« zu einem vertraglichen Erstattungsanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer führen können, gehören nicht Fehler, die auf einer falschen Anwendung der dem Bauvertrag zugrundeliegenden Aufmaß- und Abrechnungsvorschriften der VOB/C beruhen. Solche Fehler können aber einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung begründen.