BGH vom 22.05.1975
VII ZR 266/74
Normen:
VOB/B § 16;
Fundstellen:
BB 1975, 990
BauR 1975, 424
MDR 1975, 836
Schäfer/Finnern, Z 2.330.2 Bl. 26

Durchsetzung einer auf einem Rechenfehler beruhenden Nachforderung

BGH, vom 22.05.1975 - Aktenzeichen VII ZR 266/74

DRsp Nr. 1998/2467

Durchsetzung einer auf einem Rechenfehler beruhenden Nachforderung

1. Der Auftragnehmer kann nach vorbehaltloser Annahme der Schlußzahlung eine Nachforderung dann nicht durchsetzen, wenn er sich nur verrechnet hat. 2. Zu den »Fehlern in den Unterlagen der Abrechnung«, die nach Nr. 24 der »Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Finanzverwaltungen für die Ausführung von Bauleistungen (Ausgabe 1959)« zu einem vertraglichen Erstattungsanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer führen können, gehören nicht Fehler, die auf einer falschen Anwendung der dem Bauvertrag zugrundeliegenden Aufmaß- und Abrechnungsvorschriften der VOB/C beruhen. Solche Fehler können aber einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung begründen.

Normenkette:

VOB/B § 16;

Hinweise:

Hinweis zu B

Ebenso: BGH, BauR 1979, 249 = Schäfer/Finnern/Hochstein, § 779 BGB Nr. 1 = ZfBR 1979, 109.