OLG Karlsruhe, vom 23.03.1984 - Aktenzeichen 17 U 208/83
DRsp Nr. 1992/9337
e-f
Einschränkung der Verantwortlichkeit des Bauherrn aufgrund Übertragung der Bauarbeiten an einen ihm als zuverlässig bekannten Bauunternehmer(f) mit entsprechender Beweislast.