Die Beschwerde des Klägers zu 1 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. April 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Klägerin zu 2 wird verworfen.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 7 500 EUR festgesetzt.
Die Beschwerden beider Kläger bleiben ohne Erfolg.
1.
Die auf sämtliche Zulassungsgründe des §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|