OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 10.02.2022 5 MR 2/21
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4 -5; BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 1-2; TA Lärm;
Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Schutzpflichten durch den genehmigten Betrieb der Windenergieanlagen i.R.d. Gebots der Rücksichtnahme; Beurteilung der Gebiete und Einrichtungen nach ihrer Schutzbedürftigkeit hinsichtlich Lärmbelästigung
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.02.2022 - Aktenzeichen 5 MR 2/21
DRsp Nr. 2022/6554
Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Schutzpflichten durch den genehmigten Betrieb der Windenergieanlagen i.R.d. Gebots der Rücksichtnahme; Beurteilung der Gebiete und Einrichtungen nach ihrer Schutzbedürftigkeit hinsichtlich Lärmbelästigung
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