Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer, Einzelrichter - vom 07. November 2018 zugelassen, soweit die Klage auf Aufhebung der Ablehnung der Baugenehmigung und Aufhebung der Gebührenfestsetzung im Bescheid der Beklagten vom 29. Juni 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. Oktober 2017 abgewiesen worden ist.
Im Übrigen wird der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt.
Soweit der Antrag abgelehnt wird, trägt der Kläger die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten insoweit selbst. Im Übrigen folgt die Entscheidung über die Kosten des Zulassungsverfahrens der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|