Auf die Revision der Antragstellerin wird das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sächsische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
I
Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist der Bebauungsplan Nr. 325 "Z. Straße/G.straße - Nutzungsarten" der Antragsgegnerin, der die Einzelhandelsnutzung regelt. Die Antragstellerin, die L. Dienstleistung GmbH & Co. KG, ist Eigentümerin eines Grundstücks im Plangebiet.
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