BVerwG - Urteil vom 29.09.2015
4 CN 1.15
Normen:
BauGB § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 1; VwGO § 47 Abs. 2a;
Fundstellen:
BauR 2016, 306
DÖV 2016, 138
NVwZ 2015, 9
NVwZ 2016, 84
ZUR 2016, 168
Vorinstanzen:
OVG Sachsen, vom 09.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 C 10/13

Einordnung von Ausführungen in einem Umweltbericht zum umweltbezogenen Zustand eines Plangebietes als umweltbezogene Informationen

BVerwG, Urteil vom 29.09.2015 - Aktenzeichen 4 CN 1.15

DRsp Nr. 2015/19281

Einordnung von Ausführungen in einem Umweltbericht zum umweltbezogenen Zustand eines Plangebietes als umweltbezogene Informationen

Ausführungen in einem Umweltbericht zum umweltbezogenen Zustand eines Plangebietes sind auch dann umweltbezogene Informationen im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB, wenn der Umweltbericht zu der Einschätzung gelangt, die beabsichtigte Planung wirke sich auf diesen Zustand nicht aus.

Tenor

Auf die Revision der Antragstellerin wird das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sächsische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Normenkette:

BauGB § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 1; VwGO § 47 Abs. 2a;

Gründe

I

Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist der Bebauungsplan Nr. 325 "Z. Straße/G.straße - Nutzungsarten" der Antragsgegnerin, der die Einzelhandelsnutzung regelt. Die Antragstellerin, die L. Dienstleistung GmbH & Co. KG, ist Eigentümerin eines Grundstücks im Plangebiet.