Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des 33. Zivilsenats - zugleich Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 8. Oktober 2018 aufgehoben.
Der Antragsgegnerin wird gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 11. Mai 2018 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Die Sache wird zur Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 18.348 €
I.
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