Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 15. Zivilsenats in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2018 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Wert: 48.450 €
A.
Die Klägerin ist die Vermieterin, die Beklagte die Mieterin von Gewerberäumen. Die Klägerin hat die Beklagte auf Zahlung rückständiger Miete und von Nebenkosten in Höhe von insgesamt 48.449,59 € nebst Zinsen in Anspruch genommen. Mit der Beklagten am 18. Mai 2018 zugestelltem Urteil hat das Landgericht der Klage in vollem Umfang stattgegeben.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|