Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle - 5. Kammer - vom 12. Oktober 2022 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung für wirkungslos erklärt.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt der Antragsteller. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben; Gerichtskosten werden insoweit nicht erhoben.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 € festgesetzt.
Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in entsprechender Anwendung von §
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