OVG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.05.2014
2 K 36/12
Normen:
LPlG LSA § 2b Abs. 1; LPlG LSA § 2b Abs. 2; LPlG LSA § 5 Abs. 2; LPlG LSA § 5 Abs. 3 S. 1; ROG § 28 Abs. 1 S. 1-2; ROG § 28 Abs. 2 S. 2; ROG § 28 Abs. 3; GG Art. 14 Abs. 1; BauGB § 1 Abs. 4;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2014, 803

Einstufung einer Stadt als Grundzentrum unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten (hier: drei Mittelzentren in der Umgebung); Bindung der Ausweisung von Sondergebieten für großflächige Einzelhandelsbetriebe an Zentrale Orte der oberen und mittleren Stufe i.R.d. Verhältnismäßigkeit

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.05.2014 - Aktenzeichen 2 K 36/12

DRsp Nr. 2014/14012

Einstufung einer Stadt als Grundzentrum unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten (hier: drei Mittelzentren in der Umgebung); Bindung der Ausweisung von Sondergebieten für großflächige Einzelhandelsbetriebe an Zentrale Orte der oberen und mittleren Stufe i.R.d. Verhältnismäßigkeit

1. Die Einstufung einer Stadt als Grundzentrum ohne die ihr bisher zuerkannten Teilfunktionen eines Mittelzentrums innerhalb des grundsätzlich dreistufigen Zentrale-Orte-Systems des § 2b Abs. 2 LPlG LSA unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten (drei Mittelzentren in der Umgebung) ist zulässig.2. Die Entscheidung des Trägers der Landesplanung, unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Tragfähigkeit im Sinne von § 2b Abs. 1 S. 3 LPlG LSA als Mittelzentren nur solche Zentralen Orte festzulegen, die zu einem Stichtag über eine bestimmte Mindesteinwohnerzahl verfügt haben, ist nicht zu beanstanden.3. Die landesplanerische Entscheidung, die Ausweisung von Sondergebieten für großflächige Einzelhandelsbetriebe grundsätzlich an Zentrale Orte der oberen und mittleren Stufe zu binden, findet im LPlG LSA eine ausreichende gesetzliche Grundlage und ist verhältnismäßig.

Normenkette:

LPlG LSA § 2b Abs. 1; LPlG LSA § 2b Abs. 2; LPlG LSA § 5 Abs. 2; LPlG LSA § 5 Abs. 3 S. 1; ROG § 28 Abs. 1 S. 1-2; ROG § 28 Abs. 2 S. 2; ROG § 28 Abs. 3; Art. Abs. ;