OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 24.01.2020
1 MB 27/19
Normen:
LVwG § 116; BauGB § 34 Abs. 1; LBO § 59 Abs. 3;

Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Verfügung; Rücknahme einer rechtswidrigen Baugenehmigung für die Vergangenheit; Bestimmung der maßgeblichen näheren Umgebung für die Beurteilung des Einfügenskriteriums Bauweise; Rechtswidrigkeit einer Versiegelungsverfügung; Voraussetzungen eines Vertrauensschutzes gegen eine Rücknahme; Versiegelungsvornahme ohne Einstellungsverfügung

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.01.2020 - Aktenzeichen 1 MB 27/19

DRsp Nr. 2020/3828

Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Verfügung; Rücknahme einer rechtswidrigen Baugenehmigung für die Vergangenheit; Bestimmung der maßgeblichen näheren Umgebung für die Beurteilung des Einfügenskriteriums "Bauweise"; Rechtswidrigkeit einer Versiegelungsverfügung; Voraussetzungen eines Vertrauensschutzes gegen eine Rücknahme; Versiegelungsvornahme ohne Einstellungsverfügung

Tenor

Unter Abänderung des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer - vom 9. Oktober 2019 wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller vom 30. August 2019 gegen die Versiegelungsverfügung der Antragsgegnerin vom 26. August 2019 angeordnet.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen haben die Antragsteller zu 4/5 und die Antragsgegnerin zu 1/5 zu tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 12.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

LVwG § 116; BauGB § 34 Abs. 1; LBO § 59 Abs. 3;

Gründe

I.