Unter Abänderung des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer - vom 9. Oktober 2019 wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller vom 30. August 2019 gegen die Versiegelungsverfügung der Antragsgegnerin vom 26. August 2019 angeordnet.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen haben die Antragsteller zu 4/5 und die Antragsgegnerin zu 1/5 zu tragen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 12.500 Euro festgesetzt.
I.
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