Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer - vom 24. Juni 2019 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 20.000 Euro festgesetzt.
Die Antragsteller begehren einstweiligen Rechtsschutz gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus.
Die Antragstellerin zu 1 ist seit 2014 Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten in der ... in Husum, auf dessen zur Straßenseite ausgerichteten Pultdach eine Photovoltaikanlage angebracht ist. Der Antragsteller zu 2 war zuvor gemeinsam mit seiner Ehefrau Eigentümer dieses Mehrfamilienhauses; ihnen ist nunmehr mit Überlassungsvertrag vom 6. September 2014 Wohnungsrecht an der Wohnung im Erdgeschoss des Hauses eingeräumt worden.
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