Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 10. März 2010 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts bleibt ohne Erfolg.
Die mit der Beschwerdeschrift vom 9.4.2010 dargelegten Gründe, die den Prüfungsumfang des Senats begrenzen (§
1.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|