Die Anhörungsrüge des Beklagten vom 22. März 2010 gegen den Beschluss des Senats vom 4. März 2010 wird zurückgewiesen. Der Senat hat das Vorbringen des Beklagten zur Kenntnis genommen, jedoch aus Rechtsgründen nicht für durchgreifend erachtet.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|