BGH - Beschluss vom 06.04.2010
VII ZR 166/08
Normen:
BGB § 209 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
OLG Rostock, vom 16.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 U 42/07
LG Stralsund, vom 12.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 116/03

Eintritt der verjährungshemmenden Wirkung der gewillkürten Prozessstandschaft erst mit prozessualer Offenlegung bzw. bei Offensichtlichkeit

BGH, Beschluss vom 06.04.2010 - Aktenzeichen VII ZR 166/08

DRsp Nr. 2010/6574

Eintritt der verjährungshemmenden Wirkung der gewillkürten Prozessstandschaft erst mit prozessualer Offenlegung bzw. bei Offensichtlichkeit

Die Anhörungsrüge des Beklagten vom 22. März 2010 gegen den Beschluss des Senats vom 4. März 2010 wird zurückgewiesen. Der Senat hat das Vorbringen des Beklagten zur Kenntnis genommen, jedoch aus Rechtsgründen nicht für durchgreifend erachtet.