OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 01.12.2020
4 KS 1/19
Normen:
FStrG a.F. § 17 Abs. 1 S. 2; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1;

Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße B 5 zwischen Tönning und Rothenspieker; Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange; Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.12.2020 - Aktenzeichen 4 KS 1/19

DRsp Nr. 2021/3131

Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße B 5 zwischen Tönning und Rothenspieker; Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange; Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FStrG a.F. § 17 Abs. 1 S. 2; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Kläger wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 15.05.2019 für den dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße B 5 zwischen Tönning und Rothenspieker (1. Bauabschnitt des insgesamt vierteiligen Ausbaus von Tönning bis Husum, Bau km 0+000 bis Bau km 5+730).

Die bisher zweistreifig ausgebaute Bundesstraße B 5 führt die A 23 ab Höhe Heide nach Norden bis zur deutsch-dänischen Grenze bei Süderlügüm fort. Sie durchläuft dabei das Gebiet der Gemeinde A-Stadt im Südosten entlang der Eider ab der Stadt Tönning und stellt zusammen mit der A 23 und der A 7 eine der relevantesten überregionalen Nord-Südverbindungen in Schleswig-Holstein dar.

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