Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 15.05.2019 für den dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße B 5 zwischen Tönning und Rothenspieker (1. Bauabschnitt des insgesamt vierteiligen Ausbaus von Tönning bis Husum, Bau km 0+000 bis Bau km 5+730).
Die bisher zweistreifig ausgebaute Bundesstraße B 5 führt die A 23 ab Höhe Heide nach Norden bis zur deutsch-dänischen Grenze bei Süderlügüm fort. Sie durchläuft dabei das Gebiet der Gemeinde A-Stadt im Südosten entlang der Eider ab der Stadt Tönning und stellt zusammen mit der A 23 und der A 7 eine der relevantesten überregionalen Nord-Südverbindungen in Schleswig-Holstein dar.
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