Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Januar 2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Halle teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil des Senats ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
A.
Die Klägerin begehrt von den Beklagten als Gesamtschuldner die Zahlung einer pauschalen Entschädigung nach Kündigung eines Werkvertrages.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|