Entscheidet die Vergabekammer über einen Antrag auf Nachprüfung nicht innerhalb der Frist des §
Die Entscheidung in der Hauptsache wird dem Beschwerdegericht übertragen.
A. Die Beteiligten streiten im Vergabenachprüfungsverfahren um die Wirksamkeit eines am 14. September 2018 zwischen dem Antragsgegner und der Beigeladenen geschlossenen Vertrages über die Anmietung von Bordrechnern und Fahrscheindruckern für Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs.
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