Die Betroffene und die Landesregulierungsbehörde tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens und ihre notwendigen Auslagen jeweils zur Hälfte.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt die Landesregulierungsbehörde.
Die Bundesnetzagentur trägt ihre Auslagen selbst.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
1. Nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung ist gemäß §
a) Die hälftige Tragung der Kosten des Verfahrens erster Instanz entspricht dem übereinstimmenden Antrag von Betroffener und Landesregulierungsbehörde und damit billigem Ermessen.
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