Der Senat ist zu einer Entscheidung derzeit nicht berufen.
Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Bückeburg vom 22. Juli 2021 wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
I.
Das Landgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 11. Juni 2021 wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt.
In der Hauptverhandlung schlossen die Nebenklägerin und der Angeklagte einen Vergleich, mit dem sich der Angeklagte zur Abgeltung eines Schmerzensgeldanspruches und eines geltend gemachten materiellen Schadensersatzanspruches zur Zahlung eines Betrages von 500 Euro verpflichtet hat. Außerdem enthält der Vergleich folgende Bestimmung: "Das Gericht entscheidet über die Kosten des Adhäsionsverfahrens gem. § 91a ZPO."
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