Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auf 7.500 € festgesetzt.
I.
Die Antragsteller - wohnhaft in C-Straße, A-Stadt - wenden sich gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage.
Der Antragsgegner erteilte der Beigeladenen unter dem 20. Juli 2021 eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage (Gesamthöhe von 150 m) auf dem Flurstück ..., Flur ..., Gemarkung A-Stadt. Der Genehmigungsbescheid wurde den Antragstellern am 30. August 2021 zugestellt. Das Haus der Antragsteller liegt ca. 650 m nordöstlich von der genehmigten Windkraftanlage entfernt.
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