WHG § 78 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-2; WHG § 78 Abs. 2 Nr. 1-2; WHG § 78 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 4; BauGB § 12; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 34 Abs. 4; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; VwGO § 173; ZPO § 560; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Buchst. c);
Fundstellen:
BVerwGE 149, 373
BVerwGE 2014, 373
BauR 2014, 1739
BauR 2015, 163
DÖV 2014, 937
NVwZ 2014, 1377
NVwZ 2014, 8
ZfBR 2014, 685
Vorinstanzen:
OVG Rheinland-Pfalz, vom 29.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 C 10048/12
Erfassen von Flächen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten hinsichtlich Zuführung zur erstmaligen Bebauung; Berücksichtigung von Belangen des Hochwasserschutzes i.R.d. bauleitplanerischen Abwägung
BVerwG, Urteil vom 03.06.2014 - Aktenzeichen 4 CN 6.12
DRsp Nr. 2014/12273
Erfassen von Flächen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten hinsichtlich Zuführung zur erstmaligen Bebauung; Berücksichtigung von Belangen des Hochwasserschutzes i.R.d. bauleitplanerischen Abwägung
§ 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1WHG erfasst nur solche Flächen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten, die erstmalig einer Bebauung zugeführt werden sollen. Bloße Umplanungen, etwa die Änderung der Gebietsart eines bereits bestehenden Baugebiets, fallen nicht hierunter. In diesem Fall sind die Belange des Hochwasserschutzes im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 und 12, Abs. 7, § 2 Abs. 3BauGB) sowie der für die Vorhabenzulassung erforderlichen hochwasserschutzrechtlichen Abweichungsentscheidungen (§ 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3WHG) zu berücksichtigen.
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