Die Revision des Klägers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Der Kläger, ein ägyptischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen die Ablehnung seines Asylantrags.
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