Der Bebauungsplan "Sondergebiet S* ..." vom 24. April 2017, bekannt gemacht am 8. Mai 2017, ist unwirksam.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt (§
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