OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 26.06.2018
10 D 51/16.NE
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 -3; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; BauGB § 215;

Erfolgsaussichten eines Normenkontrollantrags gegen einen Bebauungsplan über die Errichtung einer Wohnsiedlung auf dem Gebiet eines ehemaligen Güterbahnhofs; Grundsätze zur Abwägung des öffentlichen Interesses an der Schaffung neuer Wohnbauflächen gegenüber dem Privatinteresse der bereits ansässigen Bewohner

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.06.2018 - Aktenzeichen 10 D 51/16.NE

DRsp Nr. 2018/10086

Erfolgsaussichten eines Normenkontrollantrags gegen einen Bebauungsplan über die Errichtung einer Wohnsiedlung auf dem Gebiet eines ehemaligen Güterbahnhofs; Grundsätze zur Abwägung des öffentlichen Interesses an der Schaffung neuer Wohnbauflächen gegenüber dem Privatinteresse der bereits ansässigen Bewohner

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 -3; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; BauGB § 215;

Tatbestand