I.
Die Klägerin ist ein Werbeunternehmen. Sie beabsichtigt, im Gebiet der Stadt D auf den Widerlager-Mauern einer Bundesbahnüberführung über die Bundesstraße B 8 vier Plakattafeln anzubringen. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Bundesstraße an dieser Stelle im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|