BVerwG - Beschluss vom 08.03.2001
4 B 76.00
Normen:
BauGB § 19 Abs. 3 S. 4; BauGB § 19 Abs. 3 S. 5; BauGB § 19 Abs. 3 S. 6; BauGB § 144 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 145 Abs. 1;
Fundstellen:
BauR 2001, 1723
BRS 64 Nr. 166
ZfBR 2002, 79
Vorinstanzen:
OVG Berlin, vom 11.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 B 8.96

Erfordernis der Stellung eines selbständigen auf die Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung gerichteten Antrags

BVerwG, Beschluss vom 08.03.2001 - Aktenzeichen 4 B 76.00

DRsp Nr. 2003/2176

Erfordernis der Stellung eines selbständigen auf die Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung gerichteten Antrags

1. Ein Antrag auf die Erteilung eines Bauvorbescheids durch die Baugenehmigungsbehörde kann nicht schon als solcher zugleich einen an die Gemeinde gerichteten Antrag auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung enthalten. 2. Ein gewichtiges Kennzeichen für das Erfordernis eines selbständigen, auf die Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung gerichteten Antrags ist der Fristen- und Fiktionsregelung des § 15 Abs. 6 StBauFG (ebenso in § 145 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 3 Satz 4 bis 6 BauGB 1987) zu entnehmen; eine das behördliche Verfahren so stark beschränkende Regelung ist sowohl aus der Sicht der Verwaltung als auch aus der Sicht des Bürgers nur gerechtfertigt, wenn sie an einen Antrag geknüpft wird, der sich so deutlich auf eine sanierungsrechtliche Genehmigung richtet, dass die angerufene Behörde dies erkennt oder doch erkennen muss.

Normenkette:

BauGB § 19 Abs. 3 S. 4; BauGB § 19 Abs. 3 S. 5; BauGB § 19 Abs. 3 S. 6; BauGB § 144 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 145 Abs. 1;

Gründe:

Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Das berufungsgerichtliche Verfahren ist nicht mit einem Verfahrensmangel behaftet, auf dem das Berufungsurteil beruhen kann.