Die Erinnerung des Antragstellers vom 23. September 2020 (eingegangen am 24. Mai 2020) gegen die Kostenrechnung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 5. Mai 2020 zu dem Verfahren BVerwG
Über die Kostenerinnerung des Antragstellers hat gemäß §
Die Erinnerung, mit der sich der Antragsteller gegen die Kostenrechnung vom 5. Mai 2020 wendet, bleibt ohne Erfolg. Die Kostenrechnung stützt sich zu Recht auf Nr.
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