Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrags abwenden, soweit nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.
Die Klägerin ist eine Verlagsgesellschaft und führt ein Verzeichnis für eingetragene Marken- und Warenzeichen in Form einer Datenbank, die inzwischen auch online im Internet über die Adresse http://n1.de abrufbar ist.
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