Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss der Zivilkammer 51 des Landgerichts Berlin vom 4. Oktober 2018 aufgehoben.
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Lichtenberg vom 27. August 2018 abgeändert.
Die Rechtspflegerin wird angewiesen, auf den Antrag der Gläubigerin vom 3. August 2018 weitere Vollstreckungskosten in Höhe von 215 € in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufzunehmen.
Der Schuldner trägt die Kosten des Verfahrens.
Gegenstandswert: 215 €
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